Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
ist der Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, insbesondere von Sportartikeln, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf.