Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft sind der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien aller Art, die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern auf eigenen oder fremden Grundstücken oder auf eigene oder fremde Rechnung sowie die Vornahme aller zur Bebauung eines Grundstücks erforderlichen Hilfs- und Nebengeschäfte, ferner die Vermittlung von Baufinanzierungen.