Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist Entwicklung, Bereitstellung, dem Betrieb, der Vermarktung und dem Vertrieb von Webseiten, Webapplikationen und Software für Computer und mobile elektronische Endgeräte.