Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer Tagesklinik im Sinne einer teilstationären Einrichtung des KHG unter ärztlicher Leitung, in welcher eine regelhafte medizinische Betreuung sowie eine auf den Einzelfall abgestimmte Physio-, Ergo-, Logo- und Psychotherapie sowie Sozialbetreuung älterer Patienten einschl. derer Angehörigen erfolgen wird mit dem Ziel, einen Krankenhausaufenthalt abzukürzen oder ggf. eine Krankenhaus- bzw. Heimeinweisung zu verhindern. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, das Unternehmen der Gesellschaft zu fördern. Sie unterliegt den einschlägigen Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der Bundespflegesatzordnung und des § 67 der Abgabenordnung. Die GmbH ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.