Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Übernahme der Geschäftsführung und die Vertretung, insbesondere bei Kommanditgesellschaften als Komplementärin sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.