Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Initiierung, Planung, Steuerung, Controlling und Abschluss von Projekten für Finanzdienstleister, Kreditinstitute, Versicherungen, Handel und Verkehr sowie die Standardisierung und Strukturierung von Prozessen