Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Wirtschaftliche Beratungen für Privatpersonen sowie betriebswirtschaftliche Beratungen für Klein- und Mittelständische Unternehmen. Weiterhin Finanzierungsvermittlungen nach § 34 c GewO, d.h. die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume sowie die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen, mit Ausnahme von Verträgen i.S. des § 34 i Absatz 1 Satz 1 GewO.