| Gegenstand | Der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Erschließen und Verwerten von Grundstücken und Immobilien und eigener Vermögensanlagen, insbesondere die Verwaltung von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art, sowie die Erbringung von diversen Dienstleistungen gegenüber den Beteiligten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und/oder Gewerberäume zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu verwerten; weiterhin berechtigt, Bauvorhaben als Baubetreuer oder Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung, oder im fremden Namen für fremde Rechnung durchzuführen. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten; weiter ganz oder teilweise ihren Betrieb verpachten oder die Betriebsführung Dritten überlassen. |