| Gegenstand | das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Wohnungen sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, die Verwaltung von eigenem Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, der Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, insbesondere von Lebensmitteln, Leuchtmitteln sowie Küchenbesteck und Essgeschirr, ausgenommen genehmigungsbedürftige Geschäfte, soweit die hierfür erforderliche Genehmigung nicht erteilt ist. |