Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten
Gegenstand
die Erbringung von Leistungen im Rahmen der HOAI: Flächenplanung, §§ 17 ff HOAI, Objektplanung, §§ 33 ff HOAI, Fachplanung, §§ 49 ff HOAI. Der Gegenstand des Unternehmens bezieht sich ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes des Landes Schleswig-Holstein.