| Gegenstand | die Erbringung von Leistungen im Rahmen der HOAI: Flächenplanung, §§ 17 ff HOAI, Objektplanung, §§ 33 ff HOAI, Fachplanung, §§ 49 ff HOAI. Der Gegenstand des Unternehmens bezieht sich ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes des Landes Schleswig-Holstein. |