Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der allein vertritt und von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit ist .
Gegenstand
Die Förderung der Jugendhilfe ist Zweck der Gesellschaft; dieser wird verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung eines Kindergartens.