| Eintragungstext | | Text | Der Vorstand ist durch § 4 Abs. 7 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.05.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrat einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 25.000 € durch Ausgabe neuer Stammaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. (Genehmigtes Kapital 2017/I) Der Vorstand ist durch § 4 Abs. 8 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 31.05.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrat einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 6.750 € durch Ausgabe neuer Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. (Genehmigtes Kapital 2017/II) |
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