Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
Das Anbieten von Soft- und Hardware für B2B-sowie B2C-Kunden zwecks Kundengewinnung, - pflege sowie Selbst- und Fremdvermarktungszwecken, sowie das Anbieten von Werbedienstleistungen, des Weiteren das Anbieten von Marketingdienstleistungen in Form von Erstellung, Optimierung und Vermittlung von Bild-, Video-, Social Media-, On-/Offline-Inhalten, und das Anbieten, das Bereitstellen und Vermitteln von digitalen Zahlungsmethoden zur Abwicklung von Finanztransaktionen