| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Einem Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluß Alleinvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |