Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Grafikdesign, Layout, Reinzeichnung, Webdesign, Printdesign, Illustration, Konzeption und Gestaltung, Webhosting sowie Satzarbeiten. Außerdem dem Beratung rund umd die Themen Marketing, Domains und Webanalyse