| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer; die Geschäftsführer sind einzeln geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt. Die Gesellschafter können Gesamtvertretung beschließen und alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. |