| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Hat die Gesellschaft einen Geschäftsführer, ist dieser allein zu Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, ist jeder von ihnen allein zu Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Der oder die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |