| Gegenstand | (1) Förderung mildttätiger und gemeinnütziger Unterstützung alleinerziehender junger, teils minderjähriger Mütter und/oder benachteiligter und behinderter Menschen durch Begleitung, Bildung und Wohnraumbeschaffung.
Es werden folgende Ziele entspr. § 52 AO verfolgt:
Nr. 4: die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
Nr. 7: die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschl. der Studentenhilfe
Nr. 18: die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Nr. 19: die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
Nr. 25: die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
(2) Die in Absatz 1 genannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
a. Bildungs- und Weiterbildungsberatung für junge, teils minderjährige Mütter
b. Erhalt von Schulplätzen und Erreichung von Schul- bzw. Ausbildungsabschlüssen
c. Berufliche Qualifizierung durch Förderung von Ausbildung und Weiterbildung
mittels Nachhilfe und Schaffung von Kinderbetreuungsangeboten mit dem Ziel der nachhaltigen Integration der jungen Mütter in den Arbeitsmarkt
d. Schaffung von Wohnraum innerhalb der gemeinnützigen GmbH für junge Mütter und deren Kinder sowie Behinderter in Form des sozialen Wohnungsbaus
e. Angebot und Durchführung von Foren, Diskussionen und öffentlichen
Veranstaltungen zu sozialen und gesellschaftlichen Themen, wie Menschen und
Arbeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zu Kindererziehung und
Kinderbetreuung, häuslicher Pflege, zu Gendergerechtigkeit, Inklusion, Migration und
Flüchtlingen,
f. Beratung von Frauen und Männern bei Fragen zur persönlichen Situation bei
Schwangerschaft/Elternschaft hinsichtlich der Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit - zum Beispiel durch lndividual-Coaching. |