Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
das Gründen, Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen und Beteiligungsgesellschaften im In- und Ausland, insbesondere in Hamburg und Atlanta, ferner die Vermittlung von Anteilen an inländischen geschlossenen alternativen Investmentfonds im Rahmen der Gewerbeordnung § 34 f, die von einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft mit Erlaubnis nach §§ 20, 22 KAGB ausgegeben werden, sowie von Vermögensanlagen iSd VermAnlG und von Darlehen in den USA und in Deutschland, sowie die Wahrnehmung der Funktion als persönlich haftender Gesellschafter und Komplementär von inländischen alternativen Investmentfonds nach dem KAGB in der Form der geschlossenen Investmentkommanditgesellschaft sowie von unregulierten Kommanditgesellschaften.