Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtlich Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Handel, die Veredelung und der Verkauf von Waren aller Art, außer den erlaubnispflichtigen, insbesondere Kaffee, sowie Dienstleistungen und Verkauf von Markenschutzrechten und Lizenzen und der Betrieb von Gastronomie.