Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Untemehmens ist der Handel mit Waren aus Retouren und Restposten, soweit sie nicht behördlichen Beschränkungen unterliegen (z.B. Heimwerkerbedarf, Kosmetika, Bürobedarf).