Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 04.09.2019 mit der EDEKA Minden eG (Amtsgericht Bad Oeynhausen, GnR 119), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 04.09.2019 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.