| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft einerseits und der Stadt Eutin, der Stadtwerke Eutin GmbH (AG Lübeck HRB 759 EU), sowie der Stadtwerke Eutin Beteiligungs GmbH (AG Lübeck HRB 12009) von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |