| Gegenstand | Maklergewerbe gemäß § 34 c GeWO, die Vermittlung von Bestandsimmobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, von Wohnräumen, von Gewerberäumen, von Investmentobjekten, die Immobilienverwaltung und Wertermittlung von Liegenschaften. Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, Immobilienfinanzierungen |