| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Ist ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. |