Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Fahrzeugen und anderen erlaubnisfreien neuen und gebrauchten Gegenständen, die Übernahme von Handelsvertretungen und Projektmanagement sowie Beratungen, u. a. Machbarkeitsstudien für Immobilienprojekte und Immobiliendienstleistungen ohne Tätigkeiten des § 34 c GewO auf den Kanarischen Inseln, im Raum Lübeck sowie zwischen den beiden Regionen