Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Das Maler- und Lackierhandwerk, sowie diverse Ausbauarbeiten im Innen- und Außenbereich (Wärmedämmung, Trockenbau), sowie der Handel mit Waren aller Art im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, soweit diese nicht erlaubnispflichtig sind.