Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Beratungs-, Service- und sonstige Dienstleistungen, Vermittlung von Geschäften, Handel, Vertrieb und Marketing insbesondere im Bereich der Blumen und Pflanzen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.