Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
die Vermietung und Verpachtung von eigenem Grundbesitz (Immobilienverwaltung) sowie aller hiermit unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang stehender Geschäfte .