| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat zwei oder mehrere Geschäftsführer.
Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Jede Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen, sofern es sich um Rechtsgeschäfte zwischen der GmbH und der ECE Dreizehnte Generalübernehmer G.m.b.H. & Co. KG (HRA 7452 HL, künftig firmierend unter IQ Plan GmbH & Co. KG) handelt |