Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 05.03.2014 mit der Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 7903 HL), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 14.03.2014 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.