Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beratung insbesondere in schifffahrtsbezogenen Angelegenheiten und alle damit im Zusammenhang stehende Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.