| Gegenstand | Der Erwerb von Grundstücken in Kur- und Fremdenverkehrsorten zum Zwecke der Einzelhausbebauung oder Häusern mit mehreren Wohnungen sowie Gewerbeeinheiten. Die Gesellschaft kann weitere Grundstücke erwerben, um diese für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen, erwerben oder verkaufen, soweit dieses notwendig oder erforderlich ist. |