mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, die Übernahme von Treuhandschaften sowie Unternehmensberatung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme erlaubnispflichtigter Tätigkeiten.