| Gegenstand | 1. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke in Sinne der §§ 51ff. AO. Zweck des Unternehmens ist zum einen die Förderung der Erziehung und die soziale Begleitung von Kindern sowie zum anderen die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Entsprechend des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der AO (§§ 52 ff. AO) verfolgt sie unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke.
Der Satzungszweck wird durch das Betreiben einer Wohnstätte für Menschen mit geistigen und schweren Mehrfachbehinderungen und einer integrativen Kinderkrippe in Ahrensburg sowie durch das Betreiben einer Tagesförderstätte für Menschen mit geistigen und schweren Mehrfachbehinderungen erreicht.
Soweit neue Einrichtungen wirksame Hilfe für Menschen mit einem Handicap bieten, wird der Satzungszweck auch durch die Schaffung und Förderung dieser Einrichtungen verwirklicht. Dazu gehören z.B. Kindertageseinrichtungen, Bildungs- und Erholungseinrichtungen für Kinder, Bildungs- und Beschäftigungseinrichtungen für Erwachsene, Betreutes Wohnen, Wohngruppen und Wohnpflegeeinrichtungen. |