| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Die Gesellschafterversammlung kann bestimmen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit anderen Geschäftsführern oder einem Prokuristen vertretungsberechtigt sind.
Die Geschäftsführer sind ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Diese Ermächtigung kann durch Gesellschafterbeschluss aufgehoben werden. |