| Gegenstand | (1) Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Arbeit. Es werden folgende Ziele verfolgt:
Die Volks- und Berufsbildung
Die Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen.
Die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
a. Bildungs- und Weiterbildungsberatung für Arbeitslose und Geringqualifizierte der Zielgruppen
b. Berufliche Qualifizierung der Zielgruppen durch eigene Ausbildungs- und Weiterbildungsangebote
c. Schaffung von Arbeitsgelegenheiten innerhalb der gGmbH für Alleinerziehende, Migranten und Geringqualifizierte mit dem Ziel der Weitervermittlung in den übrigen Arbeitsmarkt
d. Angebot von Foren, Diskussionen und öffentlichen Veranstaltungen durch eigene Organisation zu sozialen und gesellschaftlichen Themen, wie Menschen und Arbeit, Kinder und Kinderbetreuung, Migration, Pflege und Senioren und Wohnen im Alter
e. Nichtmedizinische Betreuung von hilfsbedürftigen Personen i.S.d. § 53 AO, insbesondere Senioren, zur Verhinderung von Vereinsamung und Vernachlässigung - zum Beispiel durch Einkaufshilfe, Haushaltshilfe und Gesprächsangebot.
f. Unterhaltung von Einrichtungen und sozialen Diensten, soweit diese in besonderem Maße den in § 53 AO genannten Personen dienen, sowie Hilfeleistungen für diesen Personenkreis - z.B. Einrichtung von Sozialcafés oder Haushaltshilfe.
g. Beratung von Männern und Frauen bei Fragen zur persönlichen Situation hinsichtlich der Verwirklichung der Gleichstellung und Chancengleichheit - zum Beispiel durch Coaching
(2) Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann sich an anderen gemeinnützigen Gesellschaften beteiligen.
(3) Die Gesellschaft unterstützt die ehrenamtliche Mitarbeit im laufenden Geschäftsbetrieb im Rahmen der Erfüllung des ideellen Satzungszweckes." |