Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der Media-Saturn Deutschland GmbH (HRB 3429 Amtsgericht Ingolstadt) vom 19.08.2020, dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 19.08.2020 zugestimmt hat.
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der Handel und Vertrieb, Verkauf, Import und Export von Elektroartikel, Fotoartikeln und Computern je aller Art und aller einschlägigen Nebenprodukte, sowie der Vertrieb von Möbeln und Einrichtungsgegenständen aller Art.