| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Volks- und Berufsbildung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung einer geisteswissenschaftlichen Psychologie, Menschenkunde und Therapie. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führt die Gesellschaft eigene sowie in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen Forschungs- und Lehrvorhaben durch und veröffentlicht deren Ergebnisse; sie fördert die Zusammenarbeit von Wissenschaftlern, Therapeuten und Forschungsinstiuten durch die Veranstaltung von Vorträgen und Seminaren, durch die Beteiligung an Forschungskreisen sowie anderen Kooperationen soweit dies mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vereinbar ist. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel
der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuterbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemein Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. |