Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
die Hausverwaltung und die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich; erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 34 c der Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.