Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
(1) Errichtung und Betrieb eines Havariesachverständigenbüros in Reinbek.
(2) Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar fördern geeignet sind.
(3) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.