| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Es kann beschlossen werden, dass mehrere Geschäftsführer nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind.
Die Geschäftsführer sind ermächtigt, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen; diese Berechtigung kann widerrufen und neu erteilt werden. |