Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter anderer Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, abzuschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter anderer Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, abzuschließen.
Gegenstand
Der Aufbau, der Betrieb und die Vermarktung von erneuerbaren Energien, ferner der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen, die Einrichtungen für erneuerbare Energien erstellen, betreiben und die Energie vermarkten.