Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Schiffsmanagementdienstleistungen / Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Unternehmensbeteiligungen sowie von sonstigen Vermögensanlagen, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf / Unternehmensberatung, soweit es hierfür jeweils keiner behördlichen Erlaubnis bedarf / die Erbringung von Managementleistungen für verbundene Unternehmen / die Überlassung oder Entsendung von Arbeitnehmern an verbundene Unternehmen, soweit es hierfür keiner behördlichen Erlaubnis bedarf / Vornahme aller Handlungen und Maßnahmen, die unmittelbar oder mittelbar zur Förderung des vorstehenden Unternehmensgegenstandes geeignet sind.