Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Montage von Holz-, Metall-, Glas-, Kunststoff- und ähnlichen Erzeugnissen, insbesondere von Fenstern, Türen und Fassaden- und Innenausbauelementen; ferner die Durchführung erlaubnisfreier Handelsgeschäfte jeder Art, die Akquisition, Planung und Abwicklung von Aufträgen für Dritte sowie die Erbringung sonstiger Dienst- und Beratungsleistungen, die keiner Erlaubnis bedürfen.