| Eintragungstext | | Text | Durch Beschluss des Amtsgerichts Eutin vom 17.11.2014 (Az. 51 IN 177/14) wurde der Beschluss vom 30.10.2014 dahingehend abgeändert, dass der Schuldnerin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt wurde. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Eutin am 01.01.2015 (AZ: 51 IN 177/14) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
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