Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
der Handel mit Waren aller Art; insbesondere der Handel mit Wein und anderen Naturprodukten, soweit hier keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.