| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Es kann angeordnet werden, dass im Fall der Bestellung mehrerer Geschäftsführer, diese die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |