| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind die Ausführung von Metall- und Stahlbauarbeiten aller Art sowie der Handel mit Bauelementen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf außerdem Zweigniederlassungen errichten. |