Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Die Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist der erlaubnisfreie Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit Weinen, Spirituosen und anderen Getränken. Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von mit dem Unternehmensgegenstand gem. S. 1 im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere die Vermietung von Partyzubehör, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen in geeigneter Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder sie vertreten, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf außerdem Zweigniederlassungen errichten.