| Gegenstand | Gegenstand der Gesellschaft ist der erlaubnisfreie Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Handel mit Weinen, Spirituosen und anderen Getränken. Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Erbringung von mit dem Unternehmensgegenstand gem. S. 1 im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere die Vermietung von Partyzubehör, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen in geeigneter Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder sie vertreten, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie darf außerdem Zweigniederlassungen errichten. |